Bruthaus
Im Bruthaus ziehen wir im Auftrag des Kantons Jährlich Brütlinge auf um unsere Vereins- und Kantonsgewässer zu besetzen. Der Betrieb startet anfangs November und dauert bis anfangs März.
Alles beginnt mit dem Laichfischfang.
An diesem Tag werden die Fische für das spätere Streifen gefangen. Beim Fang wird das Geschlecht bestimmt und für die Statistik notiert. Milchner (Männchen) oder Roggner (Weibchen). Nach dem Fang werden die Tiere in unserem Bruthaus im Trog gehältert.
Die gehälterten Tiere werden jede Woche auf die Laichreife geprüft, nur die reifen Weibchen werden gestreift.
Das Weibchen gibt die Eier, das Männchen die Milch (Samen).
Die vorgegebene Menge der zu befruchtenden Eier wird vom Kanton bestimmt ca. 35 000 Stück.
Nach der Befruchtungszeit (1 Stunde) werden die Eier in den Brutschalen aufgehoben, wo sie nun 7-8 Wochen gepflegt werden und der Schlupf beginnt.
- Das befruchtete Ei
- Das Punkte Stadium
- Vereinzeltes schlüpfen
- Grosser Schlupf
- Brütling ( ca. 2 cm gross) mit dem Dottersack aus dem er sich die erste Zeit ernährt. In diesem Stadium werden die Brütlinge in unsere Aufzuchtgewässer ausgesetzt. Um eine natürliche Entwicklung zu erzielen.
Die Brutkontrolle findet täglich statt. Sämtliche Brutschalen werden auf abgestorbene Eier kontrolliert. Diese werden mit Hilfe einer Pinzette entfernt, damit sich kein Schimmel bilden kann, welcher die ganze Brut zerstören könnte.
Nach dem grossen Schlupf werden die leeren Eier entfernt.
Der Hegeobmann entscheidet wo und wie viele Brütlinge ausgesetzt werden.
Die Brütlinge werden in Gefässen abgefüllt zu den Aufzuchtsbächen gebrach. Damit der Temperaturunterschied nicht mehr als 2°C beträgt, werden diese mit dem Behälter akklimatisiert. Mittels Sieb werden sie nun an den ruhigen Stellen des Baches ausgesetzt. So wachsen sie bis in den Herbst zu Sömmerlingen heran.
Anfangs September bis Oktober werden die Sömmerlinge in unseren Aufzuchtsbächen abgefischt.
Die Sömmerlinge (4-6 cm gross) werden nun endgültig in unsere Vereins- und Kantonsgewässer ausgesetzt.